Mietvertrag

MIETWAGENVERTRAG

ARTIKEL 1: PARTEIEN Dieser Mietvertrag wurde zwischen dem Vermieter und dem Mieter, dessen persönliche Daten und Unterschrift im Mietvertrag enthalten sind, und dem zusätzlichen Fahrer, falls vorhanden, geschlossen. In diesem Mietvertrag werden der Vermieter von Main Rent a Car und die natürliche oder juristische Person, die das vertragsgegenständliche Fahrzeug mietet, als Mieter bezeichnet.
ARTIKEL 2: DEFINITIONEN Gegenstand dieser Vereinbarung sind die Mietbedingungen des vom Mieter gemieteten Fahrzeugs mit dem Mietvertrag, die Bedingungen für den zusätzlichen Fahrer, die Versicherungs- und Entschädigungsbedingungen, die Art der Nutzung des Fahrzeugs und die Zahlung der vom Mieter dafür bestimmten Miete und sonstigen Entgelte sowie die Bedingungen der Parteien dieses Vertrages Bestimmung ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten.
ARTIKEL 3: BESTIMMUNGEN BEZÜGLICH ZUSÄTZLICHER FAHRER Für die Nutzung des diesem Vertrag unterliegenden Fahrzeugs durch eine andere Person als den Mieter; Die gültigen Ausweis- und Führerscheindaten des Zusatzfahrers müssen zu Beginn der Anmietung in den Vertrag geschrieben und die täglichen Zusatzfahrergebühren bezahlt werden und die Unterschrift des Zusatzfahrers muss in diesem Vertrag vorhanden sein. Der Mieter darf das Fahrzeug niemandem überlassen, dessen Name nicht geschrieben und dessen Unterschrift nicht im Vertrag steht, und kann kein Leih- oder Untermietverhältnis begründen. Hält er diese Vorschriften nicht ein, haften der Mieter und die Person, die das vertragsgegenständliche Fahrzeug widerrechtlich nutzt, für alle Schäden als Gesamtschuldner. Die ordnungsgemäß als Zusatzfahrer angemeldete Person haftet mit dem Mieter solidarisch für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag und seinen Anlagen sowie für Schäden, die bei der Nutzung des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs entstehen. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklären und verpflichten sich der Mieter und der Zusatzfahrer, diese Situation ausdrücklich zu akzeptieren.
ARTIKEL 4: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
4.1 Das Fahrzeug wurde während der Mietzeit an den Mieter vermietet; Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Fahrzeugübergabe- und -empfangsformular, dem vorgedruckten Protokoll und den in diesem Vertrag festgelegten Punkten, die er für das Fahrzeug in dem vom Fahrzeughalter erwarteten Umfang erwartet, verwendet, erfüllt seiner Schutz- und Sorgfaltspflicht, das Fahrzeug sicher und fehlerfrei zu nutzen, und vom Zeitpunkt der Anmietung des Fahrzeugs bis zur Auslieferung akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich in Übereinstimmung mit allen gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter akzeptiert im Voraus, dass er persönlich für die Schäden, Kosten, mechanischen Ausfälle, Verformungen, Strafen und deren Zubehör verantwortlich ist, die dadurch entstehen können, dass das Fahrzeug nicht in Übereinstimmung mit den angegebenen Themen und gesetzlichen Vorschriften, nachlässig und missbräuchlich verwendet oder verwendet wird Error.
4.2 Der Mieter hat das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an ihn durch den Vermieter eingehend besichtigt und untersucht. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt und akzeptiert der Mieter, dass das Fahrzeug keine Schadens- oder Unfallspuren aufweist, wie es im Fahrzeugübergabeschein übergeben wurde.
4.3 Mieter; akzeptiert, dass er das vertragsgegenständliche Fahrzeug an dem Tag und der Uhrzeit, die im Vertrag angegeben sind, an dem Ort zurückgeben wird, an dem er es gekauft hat. Wird das Fahrzeug nicht an den Übernahmeort geliefert, bezahlt der Vermieter den Fahrer, den Benzin- und Abschleppwagen usw. für die Rücknahme des Fahrzeugs. Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters. Mit all diesen; Wird das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, wird die Mietgebühr für jeden verstreichenden Tag weiter berechnet. Bei einer Verspätung von einer Stunde wird dem Mieter eine Tagesmiete berechnet.
4.4. Die Mietdauer beträgt mindestens 1 Tag. Bei kürzerer Anmietung oder bei verspäteter Fahrzeugrückgabe gilt der Tagespreis. Die wöchentliche Mietdauer beträgt 7 Tage; Die monatliche Mietdauer beträgt 30; Die jährliche Mietdauer wird mit 365 Tagen berechnet und von den Parteien akzeptiert. Für das gemietete Fahrzeug gilt eine tägliche Kilometerbegrenzung. 300 Kilometer pro Tag für 1-3 Tage Anmietung, 250 Kilometer pro Tag für 1-7 Tage Anmietung, 200 Kilometer pro Tag für 1-14 Tage Anmietung, 150 Kilometer pro Tag für 1-21 Tage Anmietung und 133 Kilometer pro Tag für 1-30 Tage Mieten. Für 6 Monate oder 1 Jahr Anmietungen gilt eine monatliche Grenze von 2.500 km. Bei allen Anmietungen wird unabhängig von der Dauer eine Gebühr von 1,19 TL + MwSt. pro Kilometer für die Überschreitung der Kilometerleistung erhoben. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, die Vertragsbedingungen bezüglich der Kilometerbegrenzung einzuhalten, im Falle einer Selbstbeteiligung wird er die Selbstbeteiligung bezahlen oder vom Sicherheitsbetrag (Kaution) eingezogen werden.
4.5. Zu Beginn der Anmietung wird eine Rückstellung von der Kreditkarte oder dem Bargeld des Mieters als Garantie für zukünftige Schäden (Bußgeld, Versicherungsbefreiungsgebühr, OGS-HGS-Gebühren, Gebühr für illegale Durchfahrt, Schäden am Fahrzeug usw.) in je nach Fahrzeuggruppe unterschiedlicher Höhe. Für den Fall, dass die angegebenen Situationen nicht eintreten und kein Schaden eintritt; Der Vermieter erstattet die erhaltene Bereitstellungsgebühr nach Ablauf von 30 Tagen ab Übergabe des Fahrzeugs an ihn. Mieter, alle Arten von Schäden, Verlust, Strafe, Brückenüberquerung usw. Er akzeptiert und verpflichtet sich, dass die Gebühren von der Bereitstellungsgebühr eingezogen werden und dass er für die die Bereitstellungsgebühr übersteigenden Beträge Nachzahlungen leistet.
4.6. Im Falle eines Schadens und/oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs wird das Fahrzeug auf sichere und sichere Weise, die den Schaden nicht erhöht, an den autorisierten Service übergeben. Der Mieter haftet für die Die bei der Wartung des Fahrzeugs entstehenden Kosten (Abschleppkosten, Servicekosten und sonstige Aufwendungen) gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter akzeptiert und übernimmt diese Angelegenheit im Voraus.
4.7. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb der Grenzen der Republik Türkei zu fahren und das Fahrzeug nicht ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland zu bringen. Das Fahrzeug, das nachweislich ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ins Ausland verbracht wurde, ist auf Verlangen des Vermieters spätestens innerhalb von 3 Tagen zurückzugeben. Andernfalls wird der Vermieter von allen gesetzlichen und strafrechtlichen Ansprüchen Gebrauch machen.
4.8. Der Mieter akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich, das Fahrzeug in den unten aufgeführten Situationen nicht zu benutzen. Andernfalls haftet er für alle Arten von Ausgaben, einschließlich Schäden, Schäden, Strafen, Wertverlust, die im Fahrzeug auftreten können, entgangener kommerzieller Gewinne und Schäden an den im Fahrzeug beförderten Gütern und den Passagieren, zusammen mit allem sein Zubehör. Darüber hinaus; Der Mieter, der zusätzliche Fahrer oder eine dritte Person, die das Fahrzeug benutzt, haften gesamtschuldnerisch für alle Arten von Verantwortlichkeiten, die sich aus den folgenden Situationen ergeben. a-T.C. Gesetze, Zollrecht und sonstige Rechtsvorschriften zur Beförderung von Gütern aller Art, Stoffen und sonstigen illegalen Arbeiten, b- Abschleppen, Schieben oder Beladen eines anderen Fahrzeugs oder beweglicher oder stehender Gegenstände, c- Rennsport, Geschwindigkeitsbestimmung, Rallye, Dauerhaltbarkeit Test, Drift, Motorsport und auf für den Verkehr gesperrten und ungeeigneten Straßen, ı - Falls es von einem Fahrer verwendet wird, der in diesem Vertrag nicht als zusätzlicher Fahrer angegeben ist, i- Bei Tiertransporten, j- Marke und Modell von das Fahrzeug steht aufrecht. k- Bei ungewöhnlichen und ungeeigneten Straßenverhältnissen, bei Missachtung, schlechtem oder nachlässigem Gebrauch des Fahrzeugs akzeptiert und übernimmt der Mieter diese Probleme im Voraus.
4.9. Infolge von Unfällen, die der Mieter durch straßenverkehrsrechtliches Verhalten verursacht hat (Fahrerverschulden, grobes Verschulden, Hauptverschulden, Beinaheverschulden, Nebenverschulden) und deren Nebenverschulden (Verkehrsstrafe, Anschluss des Mietfahrzeugs) , Rücktritts- und andere Kosten, die dadurch entstehen können) weiß, dass er verantwortlich ist und akzeptiert und erklärt diese Ausgabe.
4.10. Übergangssysteme wie OGS, HGS werden dem Mieter vom Vermieter für Brücken und autobahnähnliche Übergänge geliefert. Alle Zahlungen und Kosten im Zusammenhang mit diesen Übergängen sowie Strafen und Kosten im Zusammenhang mit dem illegalen Transit gehen jedoch zu Lasten des Leasingnehmers.
4.11. Die Verantwortung für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs während der Mietzeit liegt beim Vermieter. Wenn der Leasinggeber das Fahrzeug zur regelmäßigen Wartung zurückruft, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug ausliefern. Der Vermieter kann dem Mieter auf eigene Initiative ein anderes Fahrzeug überlassen, unter der Bedingung, dass er die Miete für die Zeit zahlt, in der dem Mieter das Fahrzeug entzogen wird. Bei Nichtzahlung des Mietpreises ist der Vermieter nicht verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug zu stellen. Beschädigungen und Schäden, die der Mieter durch ungewöhnliche Zweckentfremdung des Fahrzeuges, fahrlässigen Gebrauch, Verletzung seiner Schutz- und Sorgfaltspflicht oder versehentliche Reparatur verursacht hat, Ersatzteile und Reifenwechselkosten durch Vereisung, und die Unmöglichkeit, das Fahrzeug zu bewegen, als infolge ähnlicher Ereignisse Die zum Mietort zu bringenden Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters; In diesen Fällen wird der Vermieter den betriebswirtschaftlichen Schaden des Fahrzeugs über den jeweils gültigen Miettarif vom Mieter kassieren. Reparaturen, die möglicherweise an einem vom Standort des Vermieters entfernten Ort erforderlich sind, werden vom Mieter mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt, die entsprechenden Kosten werden im Namen des Vermieters in Rechnung gestellt und bei Vorlage der Rechnung beim Vermieter die Der Vermieter leistet die Zahlung an den Vermieter.
4.12. Für den Fall, dass der Mieter einen Punkt dieses Vertrages nicht einhält, insbesondere wenn er das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin liefert, ermächtigt der Mieter den Vermieter zur sofortigen Rücknahme des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs, unabhängig davon, wo es sich befindet und ohne dass es einer Vorwarnung bedarf. Der Mieter ist verpflichtet, die Schäden und Kosten zu ersetzen, die bei der Rückholung des Fahrzeugs durch den Vermieter entstehen können. Wenn der Mieter ausläuft, ist der Vertrag fristlos abgelaufen und Es ist strafrechtlich strafbar, das Fahrzeug trotz Vertragsbeendigung aus welchem ​​Grund auch immer nicht auszuliefern und wenn das Fahrzeug vom Mieter oder ggf. Zusatzfahrer außerhalb der Mietzeit und/oder widerrechtlich genutzt wird , keine Versicherung, Garantie, Rechtsanspruch auf Schadensersatz und Haftung akzeptiert und erklärt, dass er/sie weiß, dass er/sie keine andere externe Mitteilung in Bezug auf diese Angelegenheiten machen kann.
ARTIKEL 5: VERSICHERUNG
5.1. Das dem Vermieter gehörende Fahrzeug ist bei der gesetzlichen Haftpflichtversicherung nach dem Straßenverkehrsgesetz versichert; Die genannten Versicherungsprämien werden vom Vermieter übernommen. Das betreffende Fahrzeug, andere motorisierte Landtransportfahrzeuge, Dritte und Insassen des Fahrzeugs usw. Die Kosten für materielle und immaterielle Schäden, die im Schadensfall auftreten können, Behandlungskosten sind auf den Umfang und die Grenzen der obligatorischen Betriebshaftpflichtversicherung des Fahrzeugs beschränkt, und alle Verantwortung und Haftung, einschließlich materieller und moralischer Entschädigungen, Wertverlust des Fahrzeugs und Verdienstausfall, gehören dem Mieter selbst. Auch wenn der Vermieter zur Zahlung verpflichtet ist, akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter im Voraus, dass er bei späterer Inanspruchnahme zur Zahlung verpflichtet ist.
5.2. Im Falle eines Unfalls müssen der Mieter und der zusätzliche Fahrer unverzüglich die im Vertrag angegebene Notrufnummer benachrichtigen, sich an die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle wenden, ohne das Fahrzeug zu bewegen, und eine Alkoholanzeige zusammen mit dem Unfall, der Beschädigung und dem Diebstahl einholen und Verlusterkennungsbericht. Darüber hinaus Fotografieren des Fahrzeugs am Unfallort, Einholen der Namen, Nachnamen, T.R.-ID-Nummern und Wohnadressen der betroffenen Personen und Bekannten, Angabe ihrer Kontaktdaten, Einholen von Führerschein, Lizenz und Verkehrsversicherungspolicen in doppelseitiger Form Unfälle, die das Fahrzeug nicht verlassen, ohne angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, tödliche Es akzeptiert und erklärt, dass es verpflichtet ist, bei Unfällen mit Verletzungen und Verletzungen das Eingreifen der zuständigen Einheiten für den Vorfall bereitzustellen und die Unfallmeldeberichte und deren zu liefern Anlagen innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Vorfalls an den Vermieter. Der Mieter akzeptiert und verpflichtet sich, dass er für alle Schäden und Schäden verantwortlich ist, die Dritten entstehen können, wenn er die oben genannten Maßnahmen nicht ergreift, und für Schäden und Entschädigungen, die Dritte vom Vermieter verlangen können. Der Mieter erklärt sich außerdem damit einverstanden und verpflichtet sich im Voraus, dass er mit anderen schadhaften Personen gesamtschuldnerisch für den Wertverlust, die Beschädigung und den entgangenen Gewinn, die in einem solchen Fall am Fahrzeug entstehen, haftet.
5.3. Wenn das Fahrzeug außerhalb der Mietzeit und/oder außerhalb der im Mietvertrag angegebenen Fahrer oder unter Verstoß gegen die Gesetze, den Mietvertrag, die allgemeinen Regeln und die allgemeinen Moralregeln verwendet wird, kann der Mieter nicht von den Vorteilen profitieren versicherte Möglichkeiten und wird gemeinsam mit der Person, die das Fahrzeug benutzt, von allen Schäden frei und akzeptiert und verpflichtet sich, gesamtschuldnerisch zu haften.
5.4. Auf Wunsch des Mieters können vom Vermieter „Reifen-/Glas-/Scheinwerferversicherung, Minischadenversicherung, Superminischadenversicherung, Maximalversicherung und Vollkaskoversicherung“ abgeschlossen werden. a- Reifen, Glas, Scheinwerferversicherung; Sie deckt die festgestellten Schäden ab, die je nach Fahrzeuggruppe unterschiedlich sind. b- Mini Damage Assurance; Unabhängig von der Fahrzeuggruppe deckt sie Sachschäden bis 1500 TL bei einseitigem Sachschaden, mit Erklärung des Mieters und Zusatzfahrers, ohne dass ein Protokoll erforderlich ist. c- Super-Mini-Schadensversicherung; Unabhängig von der Fahrzeuggruppe deckt sie Sachschäden bis 3000 TL bei einseitigem Sachschaden, mit Erklärung des Mieters und Zusatzfahrers, ohne dass eine Anzeige erforderlich ist. d- Maximale Sicherheit; Unabhängig von der Fahrzeuggruppe deckt sie Sachschäden bis 5000 TL bei einseitigem Sachschaden, mit Erklärung des Mieters und Zusatzfahrers, ohne dass eine Anzeige erforderlich ist. e- Vollkaskoversicherung; Sie deckt die durch den Mieter und den Zusatzfahrer verursachten Sachschäden, unabhängig von Recht oder Unrecht des Mieters, in Fällen, in denen bei Sachunfällen, die unabhängig von der Fahrzeuggruppe auftreten können, nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen wird. Um von diesen Zusicherungen zu profitieren, kann der Mieter von den Zusicherungen profitieren, sofern er den vom Vermieter festzulegenden zusätzlichen Preis unter Berücksichtigung der Mietdauer zahlt. Bei Schäden, die die von den Schadensversicherungen festgelegte Höhe (auf dem Vordruck angegeben) überschreiten, haftet der Mieter direkt für alle Schäden, den Wertverlust des Fahrzeugs aufgrund von Schäden, den entgangenen Geschäftsgewinn und sämtliches Zubehör. Damit der Mieter von den zusätzlichen Versicherungsgarantien durch Zahlung eines zusätzlichen Preises profitieren kann, müssen die Vertragsbedingungen vollständig und vollständig erfüllt werden. Mit anderen Worten, die Zahlung einer zusätzlichen Gebühr beseitigt nicht die Verpflichtung, die Vertragsbedingungen zu erfüllen. Der Mieter weiß und akzeptiert, dass der Vermieter zusätzliche Sicherheiten gibt, sofern dies von ihm verlangt wird und die Kosten im Voraus bezahlt werden.
5.5. Unbeschadet der Bestimmung von Artikel 5.4 über zusätzliche Garantien, der Mieter mit dem Licht; akzeptiert, dass er für alle Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wertverlust des Fahrzeugs, entgangenen kommerziellen Gewinn, Schadenskosten) verantwortlich ist, die am Fahrzeug auftreten können, solange sich das Fahrzeug in seinem Besitz befindet.
 5.6. In den unten aufgeführten Fällen und/oder in den Fällen, in denen die Versicherung nach den gesetzlichen Vorschriften ungültig ist, haftet der Mieter für den gesamten Schaden.
 a. Steht der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
b. Wenn er nicht lizenziert ist und/oder seine Lizenz gesetzlich als ungültig erachtet wird,
c. Wenn die tatsächliche Fehlerrate 8 von 8 beträgt oder der Treiber zu 100 % defekt ist,
D. Kann er die Unfallunterlagen nicht beibringen,
zu. Wurde das Fahrzeug trotz Ablauf des Mietvertrages nicht ohne schriftliche Genehmigung übergeben,
f- In Fällen, in denen im Unfallfeststellungsformular angegeben ist, dass der Unfall durch das Verschulden des Mieters verursacht wurde,
g- Falls die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wird und im Unfallmeldeformular angegeben wird, dass der Unfall auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist,
h- In Fällen, in denen der Unfallbericht bei einseitigen Unfällen nicht erstellt wird, die Erklärung bei zweiseitigen Unfällen unvollständig ausgefüllt wird und der Alkoholbericht nicht eingeht,
i- Bei vorsätzlichen Unfällen,
j- Bei Schäden durch Autofahren mit hoher Drehzahl und ähnlicher Fahrlässigkeit und Vorsatz,
k- Bei Material- oder mechanischen Schäden, die durch die Verwendung von falschem oder illegalem Kraftstoff verursacht wurden,
l- Im Falle der Benutzung eines Fahrzeugs entgegen den Verkehrsregeln,
m- Im Falle der Verwendung eines Führerscheins entgegen den Verkehrsregeln,
n- Im Falle eines Unfalls durch andere Personen als die im Mietvertrag angegebenen Fahrer,
o- In Fällen, in denen Versicherungsunternehmen die Versicherungskosten nicht übernehmen,
p- In Fällen, in denen bei bilateralen Unfällen der mutmaßliche Schuldige nicht identifiziert werden kann,
q- Für den Fall, dass der Mieter Schäden an den oberen / unteren Teilen des Fahrzeugs verursacht (infolge des Aufpralls von Gegenständen wie Brücke, Balkon, Ast, Lack, Grube, Ponton usw.), haftet der Mieter für den entstandenen Schaden, den Wertverlust des Fahrzeugs, den entgangenen Geschäftsertrag, der durch den Ausfall des zu vermietenden Fahrzeugs entsteht, und alle anderen verpflichtet sind, den Schaden nebst Zubehör zu ersetzen. Darüber hinaus;
r- Sachschäden an Dritten und Insassen im Fahrzeug, Behandlungskosten sind auf die Grenzen der obligatorischen Verkehrsversicherung des Fahrzeugs begrenzt, und jede Verantwortung und Haftung, die auftreten kann, einschließlich moralischer Schäden, liegt ausschließlich beim Mieter.
s- Wenn die rechtlichen Bestimmungen dieses Vertrages und der Nutzung des Fahrzeugs nicht eingehalten werden, haftet der Mieter persönlich für alle Schäden.
t- Für den Fall, dass der Mieter unverschuldet ein Tier anfährt oder das Fahrzeug durch ein Tier oder Fahrzeug beschädigt wird, während das Fahrzeug geparkt ist, gehen die gesamten Kosten des Schadens zu Lasten des Mieters.
u- In Fällen, in denen der Vermieter als Folge eines Verkehrsunfalls mit Sachschaden festgestellt wird, dass der Vermieter mangelhaft ist und gemäß dieser Feststellung rechtliche Schritte gegen den Mieter eingeleitet werden, kann der Mieter gemeinsam gegen den Vermieter und die Partei vorgehen, die gerichtlich für schuldhaft befunden wurde, auch wenn im weiteren Verlauf festgestellt wird, dass er fehlerfrei oder weniger mangelhaft ist, und akzeptiert und verpflichtet sich zur gesamtschuldnerischen Haftung. Wenn eine solche Situation eintritt, kann sich der Mieter nur auf die Gegenpartei, die als mangelhaft befunden wird, für den gezahlten oder an den Vermieter zu zahlenden Preis berufen, da der Vermieter kein Verschulden trifft. Eine Forderung seitens des Vermieters erfolgt nicht.
v- Der Mieter ist verpflichtet, die entsprechenden Dokumente und Verfahren im Falle einer Beschädigung des gemieteten Fahrzeugs auszufüllen und zu liefern, die der Versicherungsgesellschaft mitgeteilt werden. Bis zum Abschluss der Unterlagen und Verfahren wird der Mietvertrag über den Tagesmietpreis weiter abgewickelt.
5.7. Verursacht durch Missbrauch und/oder Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit in Bezug auf das Fahrzeug, das der Mieter in gutem Zustand erhalten hat; Ohne Einschränkung auf die aufgeführten Schäden, Fehlfunktionen, Schäden, die innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs auftreten, alle direkten und indirekten Schäden, die sowohl vom Vermieter als auch von Dritten entstehen, die eine Reparatur und Reinigung des Fahrzeugs erfordern, weil das Fahrzeug zu schmutzig ist mit normalen Waschbedingungen gereinigt werden, die aber im Rahmen der Verkehrsversicherungsvorschriften nicht von der Versicherung verlangt oder eingefordert werden können Für mittelbare Schäden, Verluste, Schäden und Vertragsstrafen haftet allein der Mieter. Darüber hinaus haftet der Mieter in vollem Umfang für Schäden, die am Fahrzeug auftreten können, wie z Fahrzeug, wie Scheinwerfer, Stoppbruch, Knacken. .
5.8. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug geschlossen und verschlossen so abzustellen, dass die Sicherheit des Fahrzeugs gewährleistet ist und keine sichtbaren Gegenstände im Fahrzeug zurückzulassen. Im Falle eines Fahrzeugdiebstahls ist der Mieter verpflichtet, sich unverzüglich an die nächste Polizeidienststelle oder Gendarmeriestelle zu wenden und den Fahrzeugdiebstahl-Erfassungsbericht zu erhalten. In einem solchen Fall wird der Mieter auch den Vermieter durch Mitteilung des Fahrzeugschlüssels und des Fahrzeugscheins unverzüglich an das Büro von MAIN Rent A Car oder die Callcenter-Nummer 05526211893 informieren. Die vorgenannte Maßnahme Für den Fall, dass die Ware nicht erhalten wird und/oder das Fahrzeug aufgrund eines Plagiats gestohlen wird, stimmt der Mieter zu und verpflichtet sich, den Fahrzeugpreis und andere Schäden zu bezahlen.
5.9. Für den Fall, dass das Fahrzeug aus irgendeinem Grund von den zuständigen Behörden beschlagnahmt oder beschlagnahmt wird, unabhängig davon, ob der Mieter ein Verschulden trifft, solange das Fahrzeug vom Mieter genutzt wird; Der Mieter haftet bis zur Rücknahme für Aufwendungen und Schäden aller Art; Zusammen mit diesen Kosten akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter, dass der Verlust aufgrund von Arbeits- und Stromausfall (Verlust des kommerziellen Gewinns) während der Nacht bis zur Übernahme des Fahrzeugs vom Mieter selbst getragen wird.
5.10. Die Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Leasingnehmers. Der Mieter ist verpflichtet, so zu liefern, wie der Fahrzeugtank geliefert wurde. Der Mieter ist verpflichtet, für das Fahrzeug geeigneten Kraftstoff zu kaufen. Kommt es durch billigen, minderwertigen oder falschen Kraftstoff zu einer Fehlfunktion des Fahrzeugs, ist der Mieter verpflichtet, diesen Schaden zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe die Quittung für jeden gekauften Kraftstoff zu übergeben.
5.11. Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag (unabhängig davon, ob die Mietzeit abgelaufen ist oder nicht) jederzeit ohne triftigen Grund einseitig zu kündigen, wenn er dies für erforderlich hält. In diesem Fall hat der Mieter das Fahrzeug unverzüglich an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug unabhängig von Ort, Zeit und Mieter zurückzunehmen. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter dieser Situation.
5.12. Für den Fall, dass der Vermieter das Fahrzeug vom Mieter als beschädigt erhält, falls im Verkehrsunfallbericht angegeben ist, dass der Unfall durch das Verschulden des Mieters oder in irgendeiner Weise verursacht wurde, stellt der Vermieter fest, dass dies der Fall ist aufgrund eines Verschuldens des Mieters, des Schadens am Fahrzeug, des Schadens im Zusammenhang mit den Tagen, an denen das Fahrzeug arbeits- und stromlos war, und des Werts, der im Fahrzeug entstehen kann, kann es zusammen mit dem gesamten Zubehör geltend machen Verlust. Der Mieter stimmt zu und verpflichtet sich, diese zu zahlen. In einem solchen Fall akzeptiert und verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter die Kosten des Schadens im Verhältnis zu dem Wertverlust des Fahrzeugs und dem Verlust von Handelseinnahmen und anderen Verlusten, die dem Vermieter entstanden sind, unverzüglich zu zahlen. Die Parteien wissen und erkennen an, dass der Vermieter berechtigt ist, alle Forderungen, die im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind oder entstehen werden, direkt gerichtlich gegen den Mieter geltend zu machen. Darüber hinaus akzeptiert, erklärt und verpflichtet sich der Mieter, dass der Vermieter im Falle der Nichtzahlung einer der Forderungen aus diesem Vertrag berechtigt ist, auf Verlangen eine vorsorgliche Pfändung und einstweilige Verfügung ohne Sicherheitsleistung zu erlassen für vorläufige Pfändung oder einstweilige Verfügung.
ARTIKEL 7: RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
6.1. Der Mieter leistet Zahlungen per Bargeld, Kreditkarte, Postanweisung oder Zahlungsanweisung. Wenn entschieden wird, dass die Zahlung in Raten oder in Teilbeträgen erfolgt; Bei Nichteinhaltung der angegebenen Zahlungstermine werden die Restzahlungen fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt und verpflichtet sich der Mieter ausdrücklich, diese Ausgabe zu akzeptieren. Darüber hinaus werden die Mieter, die mit einem Girokonto arbeiten, ihre Zahlungen innerhalb der auf der Rechnung festgelegten Frist leisten. Wenn der Mieter die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist leistet, akzeptiert die CBRT und verpflichtet sich, mit den höchsten Bankzinsen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Für die Richtigkeit aller Angaben und Unterlagen zur Rechnung ist der Mieter persönlich verantwortlich. Sie stimmen zu und verpflichten sich, dass, wenn die Rechnung ausgestellt wird und der Mieter getrennte Personen sind, beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Schulden haften.
6.2. Das endgültige Berechnungsergebnis wird am Ende des Mietverhältnisses ermittelt. Zahlungen können in türkischer Lira oder in in der Republik Türkei akzeptierter Fremdwährung oder per Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlungen in Fremdwährung wird der türkische Lira-Gegenwert über dem effektiven Verkaufskurs der CBRT zum Zeitpunkt der Zahlung berechnet.
ARTIKEL 6: ZAHLUNG
7.1. Möchte der Mieter das gemietete Fahrzeug vorzeitig zurückgeben, erfolgt keine Rückerstattung. Darüber hinaus; Bei einer Anmietung von mehr als 6 Monaten, falls das Fahrzeug vom Mieter vor dem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt geliefert wird; Der Mieter zahlt dem Vermieter 1 Monatsmiete als Strafklausel. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages hat der Mieter diese Situation akzeptiert, erklärt und begangen.
7.2. Wenn der Mieter in irgendeiner Weise einseitig oder beidseitig einen Unfall mit dem gemieteten Fahrzeug hat, wenn der Unfall innerhalb der Mietzeit liegt und auch wenn der Unfall aufgrund seiner Art einen Betrieb des Fahrzeugs erfordert; und der Mietvertrag hat eine Laufzeit von weniger als sechs Monaten; Mieterin Virgül ist bekannt, dass für die verbleibenden Miettage in keinster Weise ein Ersatzfahrzeug vom Vermieter gestellt wird, und akzeptiert und verpflichtet sich, dass der Mietvertrag vom Vermieter zum Unfalltermin fristlos gekündigt wird. In diesem Fall weiß und akzeptiert der Mieter, dass die Gebühr für die verbleibenden Tage nicht erstattet wird. Beträgt die Mietdauer jedoch mehr als sechs Monate, wird dem Vermieter vom Vermieter ein Ersatzfahrzeug im gleichen Segment zur Verfügung gestellt. Geschäft Dies gilt auch, wenn das Fahrzeug während der Mietzeit in den Händen des Mieters liegen bleibt.
7.3. Der Mieter akzeptiert, dass es während der Übergabe des Fahrzeugs keine Anzeichen von Schäden oder Unfällen gibt, mit Ausnahme der im Fahrzeugübergabeformular definierten. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages wird der Mieter; das Fahrzeug unbeschädigt ist, fünf Reifen mit Ersatzteilen in gutem Zustand sind, der Werkzeugkasten, die Fahrzeugdokumente, der Führerschein, der Schlüssel, alle Zubehörteile und Ausrüstungen intakt sind; Er akzeptiert, dass er das Fahrzeug vollständig und an dem Ort zurückgeben wird, an dem er es gekauft hat, es sei denn, es wird eine Vereinbarung über den im Vertrag festgelegten Tag und die Uhrzeit getroffen. Wird das Fahrzeug nicht am Übernahmeort abgeliefert, trägt der Mieter die Mehrkosten für Fahrer, Benzin und Abschleppwagen etc., die der Vermieter für die Rücknahme des Fahrzeugs zu zahlen hat. Mit all diesen; Wird das Fahrzeug nicht an dem im Vertrag angegebenen Tag und Zeitpunkt an den Vermieter übergeben, wird die Mietgebühr für jeden verstreichenden Tag weiter berechnet. Darüber hinaus; Der Mieter hat bei Rückgabe des Fahrzeugs die zum Fahrzeug gehörenden Dokumente (Kfz-Zulassungsbescheinigung, Kfz-Zulassungsbescheinigung, Versicherungspolice, Kennzeichen, Fahrzeugschlüssel) etc. gibt er sie nicht zurück, zahlt er die Miete für die Zeit bis er sie findet und abliefert; Er akzeptiert und verpflichtet sich, die notwendigen Kosten für die Beschaffung neuer Dokumente, die Anfertigung des Schlüssels und den Ersatz sonstiger Schäden, die durch den Arbeitsausfall des Fahrzeugs entstehen können, zu tragen.
7.4. Für den Fall, dass der Vermieter das Vorhandensein von Mängeln und Mängeln feststellt, die bei der Übergabe nach der Übergabe des Fahrzeugs an ihn nicht durch eine gewöhnliche Untersuchung festgestellt werden können, wenn Mängel oder Schäden am Fahrzeug während der Nutzung des Mieters vorliegen, ist der Mieter zu benachrichtigen des Umstands sofort nach Feststellung und bei Vorliegen von Mängeln oder Schäden von der erhaltenen Kaution abzuziehen, der Mieter ist verpflichtet, den verbleibenden Teil zu ersetzen. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, für die Schäden und Mängel, die an den Fahrzeugen auftreten können, in Fällen, in denen die Kaution nicht bei der Übergabe des Fahrzeugs eingeht, aufzukommen.
7.5. Will der Mieter den Mietvertrag verlängern, muss er die schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen. Eine Verlängerung des Mietvertrages ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist nicht möglich.
7.6. Der Vermieter ist in keiner Weise verantwortlich für die Gegenstände und Besitztümer, die transportiert, im Fahrzeug zurückgelassen oder im Fahrzeug vergessen wurden, nachdem das Fahrzeug vom Mieter zurückgenommen wurde. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden und erklärt, dass er das Mietfahrzeug prüfen und dem Vermieter übergeben wird.
ARTIKEL 8: ÜBERTRAGUNG, VEREINIGUNG, UNTERMIETER, GEFÄNGNISVERBOT
Der Mieter kann diesen Vertrag und seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht übertragen oder abtreten; Er darf das gemietete/übergebene Fahrzeug keinesfalls anderweitig verwenden, eine Garantie ausstellen, es vermieten, ein Pfandrecht daran ausüben und keine anderen ähnlichen Geschäfte tätigen. Andernfalls akzeptiert und verpflichtet sich der MIETER im Voraus, dass er für alle möglicherweise entstehenden Schäden verantwortlich ist. Andererseits kann der Vermieter seine Rechte, Forderungen und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Mieters auf eine andere Person übertragen oder abtreten.
ARTIKEL 9: STEMPELSTEUER
Die Stempelsteuer und alle anderen Kosten, die sich aus diesem Vertrag und seinen Anhängen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.
ARTIKEL 10: IM MIETWAGENPREIS ENTHALTENE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Es ist mit seinem Fahrzeug und festem Zubehör und Dokumenten im ZMMS-Autovermietungsservice enthalten.
ARTIKEL 11: OPTIONALE PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Minischadenversicherung, Babyschale, HGS - OGS, Winterreifen, freiwillige Haftpflichtversicherung (Vollkasko) etc. sind nicht im Mietpreis enthalten. Darüber hinaus wird der Mieter die optionalen Produkte und Dienstleistungen, die er während der Nutzung des Mietfahrzeugs in Anspruch nehmen wird, in dem Zustand zurückgeben, den er zu Beginn der Anmietung erhalten hat. Der Mieter verpflichtet sich, die bei Beschädigung, Verschlechterung oder Verlust der Einrichtung und Ausstattung entstehenden Kosten in bar und vollständig zu bezahlen. Der in bar und im Voraus zu zahlende Betrag ist der Nullpreis für die Marke/das Modell des jeweiligen Zusatzprodukts.
ARTIKEL 12: SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
12.1. Der Vermieter, der als unabhängiger Datenverantwortlicher agiert, kann die personenbezogenen Daten des Mieters, die im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag oder einem damit verbundenen Vertrag oder Dienst erhoben werden (und personenbezogene Daten eines autorisierten Fahrers, „Mieterdaten“ oder „personenbezogene Daten“) unten einschließen für die angegebenen Zwecke verwendet und übertragen werden. a. Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mieters zur Verwaltung der Miet- und Geschäftsbeziehung und zur Kommunikation mit dem Mieter oder zur Unterstützung des Mietvertrags. Zu diesem Zweck kann der Vermieter die personenbezogenen Daten des Mieters (i) vertraglich (z. B. Abrechnung) oder aufgrund berechtigter Interessen zur Sicherstellung der effektiven Erbringung der angeforderten Dienstleistungen bereitstellen (es sei denn, diese Interessen werden durch die Rechte des Mieters und zusätzlicher berechtigter Fahrer überwiegen zum Schutz ihrer personenbezogenen Daten). b. Im Zusammenhang mit der Beziehung des Mieters oder autorisierten Fahrers zum Vermieter kann jedes Ereignis ein Risiko für zukünftige Anmietungen durch den Mieter oder zusätzlichen autorisierten Fahrer darstellen. Die personenbezogenen Daten des Mieters oder zusätzlichen autorisierten Fahrers im Zusammenhang mit dem betreffenden Vorfall aufzubewahren, in Fällen, in denen er davon ausgeht, dass dies passieren wird. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters auf der Grundlage des vergangenen Kundenverhaltens, wie es seine berechtigten Interessen erfordern, seine Mitarbeiter, andere Kunden, Eigentum und die Öffentlichkeit vor Sicherheits- und finanziellen Risiken zu schützen (es sei denn, diese Interessen überwiegen die Rechte des Mieters und zusätzliche autorisierte Fahrer zum Schutz personenbezogener Daten). c. Überprüfung von Fahr- und Kreditinformationen (einschließlich der personenbezogenen Daten des Mieters), die vom Mieter und autorisierten Fahrer durch Kreditagenturen, Lizenzagenturen, Betrugspräventionsagenturen und Datenbanken bereitgestellt werden. Der Vermieter verarbeitet in diesem Zusammenhang die personenbezogenen Daten des Mieters gemäß seinen berechtigten Interessen an der Betrugsprävention (sofern diese Interessen nicht die Rechte des Mieters und weiterer berechtigter Fahrer zum Schutz personenbezogener Daten überwiegen). D. Übermittlung von Einzelheiten zu Unfällen (einschließlich der personenbezogenen Daten des Mieters), an denen der Mieter oder zusätzliche berechtigte Fahrer beteiligt sind, an relevante Versicherungsdatenbanken. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters zu diesem Zweck, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, z. Bereitstellung der personenbezogenen Daten des Mieters an Regierungsbehörden, die Reiserouten überwachen, um bei der Umsetzung von Verkehrsregeln während der Anmietung zu helfen. Der Vermieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mieters zu diesem Zweck, wenn dies erforderlich ist, um die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Verpflichtungen sicherzustellen. f. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse daran, die personenbezogenen Daten des Mieters gegenüber dem zuständigen Finanzamt oder der zuständigen Finanzbehörde, Inkassounternehmen, Kreditinstituten und anderen relevanten Institutionen (i) vertraglich (ii) zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung und/oder (iii) Forderungen des Vermieters zu erheben Rahmen bereitgestellt werden.
12.2. Der Vermieter bewahrt die personenbezogenen Daten des Mieters für wirtschaftlich angemessene Zeiträume oder in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Richtlinien auf. Informationen, die für einen bestimmten Zweck erhoben werden, werden nur für diesen Zweck verwendet und nach Ablauf einer angemessenen Zeit, wenn dieser Zweck erfüllt ist, nicht mehr aktiv gespeichert. Inaktive Daten können jedoch weiterhin für statistische Marketing-, Archivierungs- und andere Analysezwecke verwendet werden.
12.3. Die Rechte des Mieters, beschränkt auf die in den einschlägigen Gesetzen anerkannten Rechte, sind wie folgt; (i) Zugang zu personenbezogenen Daten (einschließlich in einem allgemein gebräuchlichen, maschinenlesbaren Format) (ii) Anforderung der Korrektur personenbezogener Daten (falls ungenau oder unvollständig) (iii) berechtigte Interessen des Vermieters an der Verarbeitung personenbezogener Daten (oder andere, um die Löschung zu verlangen von personenbezogenen Daten im Falle des Verschwindens der Stützpunkte; (iv) die Einschränkung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, (v) der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Vermieter unter bestimmten Umständen widersprechen; und (vi) eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
12.4. Wenn der Mieter Fragen zur oben genannten Verwendung personenbezogener Daten hat; Zunächst sollte der Vermieter den Vermieter kontaktieren. 12.5. Mieter, personenbezogene und/oder personenbezogene Daten von besonderer Qualität; Beschaffung, Aufzeichnung, Speicherung, Aktualisierung, regelmäßige Überprüfung, Neuordnung, Klassifizierung, Aufbewahrung nur für den Zeitraum, der für den Zweck erforderlich ist, für den sie verarbeitet werden, oder für den im einschlägigen Gesetz festgelegten Zeitraum, Durchführung von Kampagnen und Informationen, gesetzlich oder im Falle der Tat Anforderungen im Zusammenhang mit der Dienstleistungs- und/oder Geschäftsbeziehung, mit öffentlichen Institutionen und Organisationen, mit denen der Vermieter zusammenarbeitet oder gesetzlich haftbar ist, und/oder mit Drittdienstleistern, Zulieferunternehmen, Versicherungsunternehmen und verbundenen Unternehmen des Vermieters, die in der Türkei ansässig sind, oder im Ausland akzeptiert und erklärt, dass er deren Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung ins Ausland, bei Vorliegen rechtlicher oder tatsächlicher Anforderungen im Zusammenhang mit der Dienstleistungs- und/oder Geschäftsbeziehung ausdrücklich und ohne Zögern zustimmt.
ARTIKEL 13: STREITBEILEGUNG UND BEWEISE
Die Gerichte von Izmir und die Vollstreckungsbehörden von Izmir sind für alle Unstimmigkeiten autorisiert, die bei der Auslegung dieses Vertrags und/oder zwischen den Parteien auftreten können. Darüber hinaus sind die Parteien; Sie haben akzeptiert und im Voraus erklärt, dass die Bücher, Dokumente, Erklärungen, Aufzeichnungen und Computeraufzeichnungen des Vermieters bei eventuell auftretenden Streitigkeiten für alle gültigen Parteien bindend und endgültiger und ausschließlicher Beweis im Rahmen von Artikel 193 des HMK sind, dass Nr andere Nachweise ersetzt werden können und selbst dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie enthalten sind. Dieser Artikel hat den Charakter eines Beweisvertrages.
ARTIKEL 14: GÜLTIGKEIT
Wenn ein Artikel dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als ungültig erachtet wird oder nicht durchsetzbar ist, bleiben die anderen Bestimmungen der Vereinbarung in Kraft.
ANGELEGENHEIT 15 : VERHANDLUNG UND UNTERZEICHNUNG
Dieser Vertrag ist zusammen mit dem vorgedruckten Protokoll, dem Fahrzeugausfahrt-Rückgabeformular, eine Einheit. Dieser Vertrag besteht aus 15 Hauptartikeln und 3 Anhängen; Alle Artikel und Anhänge wurden einzeln gelesen und verhandelt und von den Parteien als digitale Signatur unterschrieben.

Whatsapp Telefon